
Einfamilienhaus zum kaufen in Kalefeld
Denkmalgeschütze Resthofstelle in Sebexen
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- Kaufpreis
- 22.700 €
- Zimmer
- 14
- Fläche
- 232 m²
3 Aufrufe
Objekt-ID: 37423024
Objekttyp: | Einfamilienhaus |
Zimmer: | 14 |
Größe: | 232.00 m² |
Grundstücksfläche: | 2.298,00 m² |
Verfügbar ab: | keine Angabe |
Preise & Kosten
Kaufpreis: | 22.700 € |
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Provision: | Nein |
Preis/m²: | 97,84 € |
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Immobilie
Objektbeschreibung
Angeboten im Gebotsverfahren wird das unter der Anschrift Gandersheimer Straße 7 gelegene Anwesen, es befindet sich im Ortsteil Sebexen der Gemeinde Kalefeld im Landkreis Northeim. Die Immobilie liegt im historischen Ortskern in einer ruhigen, einfachen Wohnlage und ist Teil eines ländlich geprägten Siedlungsbildes. Die Grundstücksfläche beträgt ca. 2.298?m², das Wohnhaus verfügt über ca. 232?m² Wohnfläche auf zwei Etagen. Das Dachgeschoss ist nicht ausgebaut, aber potenziell ausbaufähig.
Bei dem Objekt handelt es sich um ein umfassend sanierungsbedürftiges Ensemble, bestehend aus einem Wohnhaus, einem angebauten Wirtschaftsteil (Stall), einer freistehenden Scheune sowie einem Torpfeiler. Alle vier Bauteile stehen gemäß §?3 (3) des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) als Teil einer baulichen Gruppe unter Denkmalschutz. Die Eintragung im Verzeichnis der Baudenkmale dokumentiert die besondere kulturhistorische Bedeutung der Anlage und begründet die Erhaltungspflicht.
Das Hauptgebäude wurde laut Auskunft der Denkmalpflege um 1850 errichtet. Der bauliche Zustand ist insgesamt als schlecht zu bewerten. Es besteht ein erheblicher Unterhaltungsstau sowie umfassender Sanierungs- und Modernisierungsbedarf.
Die Ausstattung des Hauses entspricht nicht mehr heutigen Anforderungen:
- Die Elektroinstallation ist technisch überaltert (Schraubsicherungen, wenige Steckdosen pro Raum).
- Eine zentrale Heizungsanlage fehlt; es sind lediglich Einzelöfen vorhanden.
- Die Sanitäreinrichtungen sind einfach und unzeitgemäß.
- Es bestehen Wasserschäden im Dachgeschoss.
- Der Innenausbau (Böden, Decken, Wände) ist stark abgenutzt und muss vollständig erneuert werden.
- Die Fenster sind einfach verglaste Holzfenster; Türen und Beschläge einfachster Bauart.
- Die Grundrissgestaltung gilt mit Durchgangszimmern, großen Fluren und teils überhohen bzw. niedrigen Raumhöhen als unwirtschaftlich.
Der angebaute Stall (Baujahr 1744) und die freistehende Scheune (Baujahr 1786) weisen ebenfalls gravierende Baumängel auf, u.?a.:
- Mehrere großflächige Löcher in den Dachflächen,
- Schäden an Fachwerk, Behang und Giebelputz,
- defekte oder fehlende Regenrinnen und Fallrohre,
- stark beschädigte Schwellen,
- sowie ein hoher Vermüllungsgrad, insbesondere in der Scheune.
Die gesamte Liegenschaft ist stark vollgestellt und nicht geräumt, was eine direkte Nutzung oder Sanierung erheblich erschwert. Eine vollständige Beräumung ist zwingend erforderlich und muss vom Erwerber übernommen werden.
Die Eintragung der Denkmale bezieht sich konkret auf:
das Wohnhaus,
den Wirtschaftsteil (Stall),
die freistehende Scheune,
sowie einen Torpfeiler auf dem Grundstück.
Der Kaufgegenstand ist dem Land Niedersachsen im Rahmen einer Fiskuserbschaft zugefallen.
Eine Fiskuserbschaft entsteht, wenn der bisherige Eigentümer eines Grundstückes verstirbt und sich entweder keine Erben ermitteln lassen oder die Erbschaft von den rechtmäßigen Erben ausgeschlagen wird. Insofern können zur Historie und der früheren Nutzung zumindest vom Land Niedersachsen nur eingeschränkte Informationen abgegeben werden. Weiterhin ist nicht auszuschließen, dass nicht alle für einen Eigentümer wichtigen oder notwendigen Unterlagen beim Land Niedersachsen vorliegen. Die genannten Daten erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weiterhin übernimmt das Land Niedersachsen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.
Mitverkauft werden ggf. auf dem Grundstück befindlichen sonstigen Gegenstände und Einrichtungen, ausgenommen nur solche Gegenstände und Einrichtungen, welche dritten Personen gehören.
Der Verkauf wird im Rahmen eines Gebotsverfahrens durchgeführt. Die Interessentinnen und Interessenten werden zunächst gebeten, ihre Gebote schriftlich bis zu einem bestimmten Termin abzugeben. Nach Ablauf dieses Termi...
Bei dem Objekt handelt es sich um ein umfassend sanierungsbedürftiges Ensemble, bestehend aus einem Wohnhaus, einem angebauten Wirtschaftsteil (Stall), einer freistehenden Scheune sowie einem Torpfeiler. Alle vier Bauteile stehen gemäß §?3 (3) des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) als Teil einer baulichen Gruppe unter Denkmalschutz. Die Eintragung im Verzeichnis der Baudenkmale dokumentiert die besondere kulturhistorische Bedeutung der Anlage und begründet die Erhaltungspflicht.
Das Hauptgebäude wurde laut Auskunft der Denkmalpflege um 1850 errichtet. Der bauliche Zustand ist insgesamt als schlecht zu bewerten. Es besteht ein erheblicher Unterhaltungsstau sowie umfassender Sanierungs- und Modernisierungsbedarf.
Die Ausstattung des Hauses entspricht nicht mehr heutigen Anforderungen:
- Die Elektroinstallation ist technisch überaltert (Schraubsicherungen, wenige Steckdosen pro Raum).
- Eine zentrale Heizungsanlage fehlt; es sind lediglich Einzelöfen vorhanden.
- Die Sanitäreinrichtungen sind einfach und unzeitgemäß.
- Es bestehen Wasserschäden im Dachgeschoss.
- Der Innenausbau (Böden, Decken, Wände) ist stark abgenutzt und muss vollständig erneuert werden.
- Die Fenster sind einfach verglaste Holzfenster; Türen und Beschläge einfachster Bauart.
- Die Grundrissgestaltung gilt mit Durchgangszimmern, großen Fluren und teils überhohen bzw. niedrigen Raumhöhen als unwirtschaftlich.
Der angebaute Stall (Baujahr 1744) und die freistehende Scheune (Baujahr 1786) weisen ebenfalls gravierende Baumängel auf, u.?a.:
- Mehrere großflächige Löcher in den Dachflächen,
- Schäden an Fachwerk, Behang und Giebelputz,
- defekte oder fehlende Regenrinnen und Fallrohre,
- stark beschädigte Schwellen,
- sowie ein hoher Vermüllungsgrad, insbesondere in der Scheune.
Die gesamte Liegenschaft ist stark vollgestellt und nicht geräumt, was eine direkte Nutzung oder Sanierung erheblich erschwert. Eine vollständige Beräumung ist zwingend erforderlich und muss vom Erwerber übernommen werden.
Die Eintragung der Denkmale bezieht sich konkret auf:
das Wohnhaus,
den Wirtschaftsteil (Stall),
die freistehende Scheune,
sowie einen Torpfeiler auf dem Grundstück.
Der Kaufgegenstand ist dem Land Niedersachsen im Rahmen einer Fiskuserbschaft zugefallen.
Eine Fiskuserbschaft entsteht, wenn der bisherige Eigentümer eines Grundstückes verstirbt und sich entweder keine Erben ermitteln lassen oder die Erbschaft von den rechtmäßigen Erben ausgeschlagen wird. Insofern können zur Historie und der früheren Nutzung zumindest vom Land Niedersachsen nur eingeschränkte Informationen abgegeben werden. Weiterhin ist nicht auszuschließen, dass nicht alle für einen Eigentümer wichtigen oder notwendigen Unterlagen beim Land Niedersachsen vorliegen. Die genannten Daten erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weiterhin übernimmt das Land Niedersachsen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.
Mitverkauft werden ggf. auf dem Grundstück befindlichen sonstigen Gegenstände und Einrichtungen, ausgenommen nur solche Gegenstände und Einrichtungen, welche dritten Personen gehören.
Der Verkauf wird im Rahmen eines Gebotsverfahrens durchgeführt. Die Interessentinnen und Interessenten werden zunächst gebeten, ihre Gebote schriftlich bis zu einem bestimmten Termin abzugeben. Nach Ablauf dieses Termi...
Lage
37589 KalefeldKalefeld
Der aktuelle durchschnittliche Quadratmeterpreis beträgt 2.714,81 €/m² in Kalefeld.
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