Mietgesuche für Wohnungen oder WG Zimmer
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Suche neues Zuhause im Raum Oststeinbek / Havighorst
DE, Oststeinbek
15.03.2026
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Suche 2-3 Zi.-Wohnung
DE, Esslingen am Neckar
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Suche möbelierte Mietwohnung
DE, Frankfurt
01.04.2026
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2-3 Zimmer Whg in Stephanskirchen & Umgebung
DE, Stephanskirchen
01.03.2026
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Suche 1,5-2 Zimmer Wohnung
DE, München
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Zurück nach Münster
DE, Münster
01.07.2026
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Wohnungsgesuch – Alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern
DE, Nauen
25.02.2026
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4-Zimmer Wohnung gesucht
DE, Radeberg
01.06.2026
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2 Zimmer Wohnung gesucht
DE, Böblingen
01.08.2026
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Älteres Ehepaar sucht Wohnung
DE, Bremen
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Wohnungs Suche
DE, Waldsolms
01.04.2026
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- 50 m²
Suchen 2 Zimmer Wohnung
DE, Münster
- Centrum
16.02.2026
- Miete
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Wohnungen Hamburg
DE, Hamburg
01.03.2026
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Kleine Wohung in Wilhelmshaven oder Umgebung gesucht
DE, Wilhelmshaven
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2ZKB
DE, Heidelberg
- Ziegelhausen
01.03.2026
- Miete
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Der Mietvertrag
§ 535 Bürgerliches Gesetzbuch regelt die Gebrauchsüberlassung einer fremden Sache gegen Zahlung eines
Mietzinses. Einige Grundsätze müssen unbedingt beachtet werden:1. Beide Mietvertragsparteien müssen namentlich benannt sein.
2. Der:die Mieter:in muss genau definiert werden. Bei mehreren Mieter:innen müssen alle mitunterschreiben!
3. Das anzumietende Objekt muss genau bezeichnet werden (Räume, Garten, Garage, Keller etc.).
4. Angaben über die Miethöhe müssen erfolgen.
5. Beginn und ggf. Ende (bei Zeitmietverträgen) der Mietzeit müssen festgelegt werden. Empfehlenswert ist die Nutzung von Mustermietverträgen, um Formfehler zu vermeiden. Vor der Wohnungsübergabe sollten beide Mietparteien gemeinsam ein Wohnungsübergabeprotokoll ausfüllen.
Empfehlenswert ist die Nutzung von Muster Mietverträge, um Formfehler zu vermeiden. Vor der Wohnungsübergabe sollten beiden Mietparteien gemeinsam ein Wohnungsübergabeprotokoll ausfüllen.