Mietgesuche für Wohnungen oder WG Zimmer
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Junges Paar sucht neues Zuhause
DE, München
01.06.2024
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Münchnerin (62) sucht 1,5 - 2-Zimmerwohnung
DE, München
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08.04.2024
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Paar über 50
DE, München
01.11.2024
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DE, Schifferstadt
01.05.2024
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01.06.2024
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DE, Bad Mergentheim
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Suche Wohnung
DE, Berlin
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29.03.2024
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Haussuche
DE, Köln
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28.07.2024
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Suchen Garten/Terassenwohnung
DE, München
- Berg am Laim
01.04.2024
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Suche kleine 1-2 Zimmerwohnung
DE, München
- Neuhausen
01.04.2024
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komf. möbl. WG-Zimmer
DE, Darmstadt
- Kranichstein
01.06.2024
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Suche Wohnung oder Haus zur Miete
DE, Rostock
01.06.2024
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Diplom-Sportlehrer und Physiotherapeut, seit kurzem in Rente, sucht 2-Zi.-Wohnung in Bietigheim-Bi. und Umgebung
DE, Bietigheim-Bissingen
01.07.2024
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Junge Familie sucht eine Wohnung
DE, Bielefeld
05.03.2024
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Zuverlässiger Angestellter sucht Wohnung in KN und Umgebung
DE, Konstanz
01.06.2024
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Der Mietvertrag
§ 535 Bürgerliches Gesetzbuch regelt die Gebrauchsüberlassung einer fremden Sache gegen Zahlung eines
Mietzinses. Einige Grundsätze müssen unbedingt beachtet werden:1. Beide Mietvertragsparteien müssen namentlich benannt sein.
2. Der:die Mieter:in muss genau definiert werden. Bei mehreren Mieter:innen müssen alle mitunterschreiben!
3. Das anzumietende Objekt muss genau bezeichnet werden (Räume, Garten, Garage, Keller etc.).
4. Angaben über die Miethöhe müssen erfolgen.
5. Beginn und ggf. Ende (bei Zeitmietverträgen) der Mietzeit müssen festgelegt werden. Empfehlenswert ist die Nutzung von Mustermietverträgen, um Formfehler zu vermeiden. Vor der Wohnungsübergabe sollten beide Mietparteien gemeinsam ein Wohnungsübergabeprotokoll ausfüllen.
Empfehlenswert ist die Nutzung von Muster Mietverträge, um Formfehler zu vermeiden. Vor der Wohnungsübergabe sollten beiden Mietparteien gemeinsam ein Wohnungsübergabeprotokoll ausfüllen.